Die “Güterschlächterlisten” enthielten in fast allen Einzelfällen unbewiesene Schuldzuweisungen an jüdische Händler und Geldverleiher für in Konkurs geratene landwirtschaftliche Betriebe Die “Güterschlächterlisten” waren trotz des fehlenden Wahrheitscharakters ihrer Aussagen ein wirksames propagandistisches Mittel in der Mobilisierung von Sympathisanten und Wählern durch die Antisemitenpartei. Diese Liste war das für die Reichstagswahl 1890 verfasste Flugblatt Nr. 36 der “Antisemitischen Volkspartei”. Es enthielt in fast allen Einzelfällen unbewiesene Schuldzuweisungen an jüdische Händler und Grundstücksmakler für in Konkurs geratene landwirtschaftliche Betriebe. Die “Güterschlächterlisten” waren trotz des fehlenden Wahrheitscharakters ihrer Aussagen ein wirksames propagandistisches Mittel in der Mobilisierung von Sympathisanten und Wählern durch die Antisemitenpartei. Wann und wie die jeweils behauptete Ausschlachtung der 99 Opfer geschehen sein soll, wird mit keinem Wort erwähnt. Mit der Güterschlächterliste wurde - nach Ermittlungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus - fast ausschliesslich in solchen Gegenden agitiert, in denen die angeklagten “Güterschlächter” nicht wohnten und nicht bekannt waren. Der Reichstagsabgeordnete Rickert und der Verein zur Abwehr des Antisemitismus konnten nachweisen, dass es sich in fast allen aufgeführten Fällen um völlig falsche oder unbewiesene Behauptungen handelte. Nach Auswertung der Akten bei den Behörden und Gerichten konnte dies eindeutig festgestellt werden. Was unser Gebiet angeht nur zwei Beispiele: Zu Nr.38 der Liste bescheinigte der Bürgermeister von Asmushausen, dass der dort aufgeführte “Güterschlächter” weder von dem genannten Bauern Grundbesitz erworben, noch überhaupt in Asmushausen Grundbesitz zum Zwangsverkauf gebracht hat. Zu Nr.59 der Liste liegt die Bescheinigung des Bürgermeisters von Ronshausen vor, dass der dort Genannte den aufgeführten Bauernhof weder erworben noch beim Verkauf beteiligt war.
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