Die Juden kamen wieder
Im Jahre 1347 erlaubte König Karl IV. dem Abt Johann von Hersfeld in der Stadt Hersfeld zu eigenem Nutzen und als Reichslehen Juden zu halten, die unter dem gemeinsamen Schutz des Kaisers und des Abtes stehen sollen. [ Lehen = Zur Nutzung verliehener Besitz ]. Als die Juden wegen der großen Pest in den Jahren 1348 bis 1350 erneut überall in Europa verfolgt wurden, versagte ihnen der Abt bereits zwei Jahre später, 1349, den Schutz und verletzte damit den Vertrag mit dem Kaiser. Obwohl es für diesen eine Minderung seines Besitzes und seiner Einnahmen bedeutete, stellte er keine Regreßansprüche an den Abt, wohl wissend, daß die Stimmung im Land gegen die Juden war. Die Übergriffe blieben für die Täter ohne Folgen.
Die Not der Juden muß wirklich sehr groß gewesen sein. Wie sonst hätten sich nur wenige Jahre nach dem Pogrom wieder Juden um eine Aufnahme in Hersfeld bemüht. Bereits am 11. Juli 1362 verlängert Abt Johann von Elben ( 1347-67) vom Stift Hersfeld dem Juden Joselin zu Hersfeld mit Frau, Kindern und Gesinde von der kommenden Fastnacht auf zwei Jahre die Aufnahme, ohne Zahlung von Geld, es sei denn freiwillig.
Desgleichen gewährt er am 26. August 1362 dem Juden Fifus nebst Frau, Kindern und Gesinde Schutz für vier Jahre und Aufnahme in Hersfeld. Dafür soll er 8 Pfund Heller zahlen. Ansonsten werden freiwillige Gaben gerne angenommen.
Bemerkenswert ist, daß der Abt für den Juden Joselin den Aufenthalt "verlängerte". War Joselin demnach schon vor dem 11.Juli 1362 in der Stadt oder vielleicht sogar bis zum Pogrom 1349? Überlebte er möglicherweise den Pogrom von 1349?
In einer Urkunde vom 2. September 1366 wird ein Jude David von Hersfeld genannt, der mit einem weiteren Juden aus Frankfurt bekennt, daß ihnen Ruprecht Wiesgerwere, Schultheiß zu Marburg, alles was er ihnen wegen Graf Boppo von Eberstein schuldete, bezahlt hat.
Abt Berthold von Völkershausen (1367-87) vom Stift Hersfeld gewährt dem Fifus am 16. März 1371 einen Schutzbrief über 6 Jahre gegen Zahlung von jährlich 5 fl. (Gulden), und dem Juden David mit Familie Schutz über 8 Jahre; er soll jährlich zu Walpurgis 4 fl. zahlen.
Abt Berthold von Völkershausen (1367-87) vom Stift Hersfeld gewährt dem Fifus am 16. März 1371 einen Schutzbrief über 6 Jahre gegen Zahlung von jährlich 5 fl., und dem Juden David mit Familie Schutz über 8 Jahre, den er unter seinen Juden und Bürgern aufnimmt. Dafür soll er jährlich zu Walpurgis 4 fl. zahlen. Desgleichen geschieht am 30. April 1373 dem Juden Joseb von Rotenburg nebst Frauen, Kinder und Gesinde gegen Zahlung von jährlich 6 gute kleine Gulden.
Es werden keine Geschenke gefordert, es sei denn freiwillig. Weitere Punkte des Vertrages beziehen sich auf vorfristigen Abzug und Recht vor Gericht.

Quelle: Otto Abbes, Hersfelds jüdische Geschichte, Bad Hersfeld 2002, S.7f
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