Die Juden zahlten für ihren Schutz eine Steuer, Schutzgeld genannt. Sie waren zu einem verleih- oder verkaufbaren Gegenstand geworden. "So wie ein Landmann sein Vieh vor jedem schädlichen Einfluß zu hüten sucht, um von ihm einen Nutzen zu ziehen, so beschützten Kaiser und dann auch die Landesherren ihre Juden, damit die Ertragfähigkeit nicht leide". Wurde anfangs das Judenregal, wie alle Regalien, von den Kaisern für sich reserviert, so sehen wir, daß seit dem 13. Jahrhundert das Judenregal an Landesherren und ebenso an Bischöfe und Städte vergeben wurde, sei es auf Zeit oder als endgültige Veräußerung".
Doch der Judenschutz war brüchig. Nie waren sie sicher, nicht ausgewiesen zu werden oder am eigenen Leib Schaden zu nehmen - wie es 1349 in Hersfeld und 1350 in Rotenburg und auch anderswo geschah.

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Dieser Schutzbrief von 1414 für den Juden Josef Meyer und seine Frau Sarah in
Rotenburg an der Fulda ist das älteste Dokument seiner Art in den hessischen
Territorien.

Josef Meyer kam 1414 aus Frankfurt nach Rotenburg.
Die Frage stellt sich: Warum?

     
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