Die gleiche Absurdität wie bei der aufgezwungenen Beseitigung der ihnen zugefügten sichtbaren Schäden zeigte sich bei der am 12. November 1938 erfolgten Deportation ins Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar.
Für diese erzwungene "Reise" wurden die Häftlinge zur Kasse gebeten. Unmittelbar aus Rotenburg waren dies sechs.