Im Rotenburger Stadtarchiv liegen einige der mit Datum vom 21.11.1938 unterzeichneten Bekundungen der Geschädigten, dass sie gemäß der Regierungsverordnung vom 12. November 1938 "Zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben" zur Beseitigung der ihnen zugefügten Schäden bereit seien. Begründung für den Erlass: die Ausschreitungen waren nur die Reaktion auf die jüdischen Provokationen.

Betty Gans-Speier am 21. Nov. 1938:
"Ich verpflichte mich, die beschädigten Fenster und Türen im Hause Straße der SA 21 sofort in in Ordnung bringen zu lassen bzw. gebe dieselben dem Schreinermeister sofort in Auftrag."

  
Den jüdischen Familien Linz (Kaffee- und Mehlhandlung) und Gans (Schneiderei) gehörte das Doppelhaus in der Breitenstraße, das nach Umbau die linke Hälfte des Sparkassengebäudes geworden ist.
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Kristallnacht Rotenburg