Im Rotenburger Stadtarchiv
liegen einige der mit Datum
vom 21.11.1938
unterzeichneten
Bekundungen der
Geschädigten, dass sie gemäß
der Regierungsverordnung
vom 12. November 1938 "Zur
Wiederherstellung des
Straßenbildes bei jüdischen
Gewerbebetrieben" zur
Beseitigung der ihnen
zugefügten Schäden bereit
seien. Begründung für den
Erlass: die Ausschreitungen
waren nur die Reaktion auf
die jüdischen Provokationen.
Betty Gans-Speier am 21.
Nov. 1938:
"Ich verpflichte mich, die
beschädigten Fenster und
Türen im Hause Straße der SA
21 sofort in in Ordnung
bringen zu lassen bzw. gebe
dieselben dem
Schreinermeister sofort in
Auftrag."
Den jüdischen Familien Linz (Kaffee- und Mehlhandlung) und
Gans (Schneiderei) gehörte das Doppelhaus in der Breitenstraße,
das nach Umbau die linke Hälfte des Sparkassengebäudes
geworden ist.