18. Grabstein der Ehepaare Hess und Berlein

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Grabstein des Joseph Rosenbaum II

Obeliske schmücken die Grabstätten der Ehepaare Hess und Berlein.

Im 19. Jahrhundert halten Formen und Motive der nichtjüdischen Umgebung Einzug auf dem jüdischen Friedhof, als Zeichen der intensiven Rezeption der bürgerlichen Kultur im assimilierten Judentum. Aus heutiger Sicht wäre es besser zu sagen: Diese Grabsteine sind Erinnerungsmale einer versuchten, aber letztlich gescheiterten Integration.

Obergerichtsanwalt Moses Berlein arbeitete ab 1843 in Rotenburg als Rechtsanwalt. Er war einer der ersten Juristen, die in den deutschen Staaten eine Anwaltspraxis eröffnen durften. Sein Sohn Julius übersiedelte nach London, von wo aus er 1904 der Stadt Rotenburg eine Spende in Höhe von 400 Goldmark zur Einrichtung eines Stadtarchivs machte.

Herz Hess war Kreisvorsteher der jüdischen Gemeinden des Kreises Rotenburg (damals: Baumbach, Bebra, Iba, Nentershausen, Sontra und Rotenburg) und Mitglied des Rotenburger Stadtrats. Ihm gehörte die nach ihm benannte Hess’sche Mühle (vorher Herrenmühle) und Gut Wüstefeld. Er ließ auch das Kasernengebäude (jetzt Bürgerstraße) bauen und vermietete es an den preußischen Staat.

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