In den Funkspruch an die Polizei und den Landrat
heißt es - in bezug auf die "Aktionen gegen Juden,
jüdischen Besitz und Synagogen":
"diese demonstrationen und aktionen sind
verstaendlich und polizeilich nur nach ganz
bestimmten richtlinien zu ueberwachen."
Weiterhin heißt es unter Punkt 2:
"die ordnungspolizei begleitet solche
demonstrationen und aktionen nur mit schwachen
kraeften in zivil um evtl. pluenderungen zu
verhindern. uniformierte ordnungspolizei wird nur
im aessersten notfalle eingesetzt"