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© Hassia Judaica

In den Funkspruch an die Polizei und den Landrat heißt es - in bezug auf die "Aktionen gegen Juden, jüdischen Besitz und Synagogen":

 "diese demonstrationen und aktionen sind verstaendlich und polizeilich nur nach ganz bestimmten richtlinien zu ueberwachen."


Weiterhin heißt es unter Punkt 2:

"die ordnungspolizei begleitet solche demonstrationen und aktionen nur mit schwachen kraeften in zivil um evtl. pluenderungen zu verhindern. uniformierte ordnungspolizei wird nur im aessersten notfalle eingesetzt"