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© Hassia Judaica
Im Nebenberuf war Isidor Speier  Schächter, der bei verschiedenen Metzgern in der Region und bei den jüdischen Familien in Baumbach schächtete, d.h. die Tiere nach dem jüdischen Ritualgesetz schlachtete - im Sommer Kleinvieh und im Winter Großvieh.
Als im Frühjahr 1933 von den Nazis das Schächtverbot erlassen wurde, ist er jeden Tag mit Pferd und Wagen hinaus gefahren und hat seine Kundschaft mit Manufakturwaren besucht. Darüber hinaus hatte er noch Ziegen- und Fellhandel.

„Mein Manufakturwarengeschäft, Ziegen- und Fellhandel nahmen ab von Woche zu Woche, denn die Leute hatten doch Angst bei Juden etwas zu kaufen“. So Isidor Speier in der Begründung seines Antrags auf Wiedergutmachung

Von der zuständigen Behörde in Kassel erhielt er 1952 darauf die Antwort: „Das Schächtverbot war eine reine Tierschutzmaßnahme, es wurde in der Schweiz bereits 1893 ausgesprochen.“ Außerdem sei die allgemeine Boykottierung nicht gegen den Antragsteller persönlich gerichtet gewesen. Und er habe keinen Beweis vorlegen können, dass seine Handelstätigkeit unter ausdrücklichem Verbot gestanden habe. Die Vorschrift über die Ausscheidung der Juden aus dem Wirtschaftsleben sei erst mit dem Erlaß 12. November 1938 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt sei er aber bereits ausgewandert.

  
Nach obiger Meldung der Kurhessischen Landeszeitung vom 16.12.1934 war Isidor Speier aus Baumbach wegen Tierquälerei
und Vergehens gegen das Schächtgesetz vom Landgericht Kassel zu einer Gefängnisstrafe
von drei Wochen verurteilt worden: "Das Gericht verwarf die Berufung und bedauerte die milde Strafe des Vorderrichters für diese grausame Tierquälerei."  So in dem o.a. Bericht.