Im Nebenberuf war Isidor Speier Schächter, der bei
verschiedenen Metzgern in der Region und bei den
jüdischen Familien in Baumbach schächtete, d.h. die
Tiere nach dem jüdischen Ritualgesetz schlachtete - im
Sommer Kleinvieh und im Winter Großvieh.
Als im Frühjahr 1933 von den Nazis das
Schächtverbot erlassen wurde, ist er jeden Tag mit
Pferd und Wagen hinaus gefahren und hat seine
Kundschaft mit Manufakturwaren besucht. Darüber hinaus
hatte er noch Ziegen- und Fellhandel.
„Mein Manufakturwarengeschäft, Ziegen- und
Fellhandel nahmen ab von Woche zu Woche, denn die
Leute hatten doch Angst bei Juden etwas zu kaufen“. So
Isidor Speier in der Begründung seines Antrags auf
Wiedergutmachung
Von der zuständigen Behörde in Kassel erhielt er 1952
darauf die Antwort: „Das Schächtverbot war eine reine
Tierschutzmaßnahme, es wurde in der Schweiz bereits
1893 ausgesprochen.“ Außerdem sei die allgemeine
Boykottierung nicht gegen den Antragsteller persönlich
gerichtet gewesen. Und er habe keinen Beweis vorlegen
können, dass seine Handelstätigkeit unter
ausdrücklichem Verbot gestanden habe. Die Vorschrift
über die Ausscheidung der Juden aus dem
Wirtschaftsleben sei erst mit dem Erlaß 12. November
1938 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt sei er aber
bereits ausgewandert.
Nach obiger Meldung der Kurhessischen
Landeszeitung vom 16.12.1934 war Isidor
Speier aus Baumbach wegen Tierquälerei
und Vergehens gegen das Schächtgesetz vom
Landgericht Kassel zu einer Gefängnisstrafe
von drei Wochen verurteilt worden: "Das Gericht
verwarf die Berufung und bedauerte die milde
Strafe des Vorderrichters für diese grausame
Tierquälerei." So in dem o.a. Bericht.