So zogen sich die Verhandlungen der "Wiedergutmachung" (betreffend Haus- und Grundbesitz, bewegliches Vermögen, Abgeltung weiterer Ansprüche) bis in die 60er Jahre hin. Mussten doch Beweise und Bescheinigungen beschafft und Zeugen angehört werden. Sachen, welche Joseph und Lilly Strauss vor ihrem Abtransport im Dezember 1941 Freunden und Bekannten zur Aufbewahrung gegeben hatten, konnten schon seit 1948 wieder nach USA geschickt werden, sodass wenigstens diese wenigen Dinge nach und nach wieder in den Besitz ihrer Eigentümer gelangten. 
 
Ausschnitt aus einem Schreiben von Lilly Strauss vom 4. April 1962
an Luise Breitung geb. Bodesheim, die frühere Verkäuferin im Laden