Deportation der Daheimgebliebenen
Am 21. Oktober 1939 hatte die Geheime Staatspolizei in Kassel als ”besonders wichtige Aufgabe” die
Anfertigung ”kreisweise geordneter Judenlisten" angeordnet und der Hünfelder Landrat war der Forderung am
10. November 1939 auch nachgekommen. Damals umfasste die Liste noch 64 im Kreis Hünfeld lebende
jüdische Menschen. Mit diesen Listen hatte man für die Deportation einen schnellen und unbürokratischen
Zugriff auf die betroffenen Menschen. Außer Einzelnen von ihnen, die noch fliehen konnten oder vorher
verstarben, wurden sie aus ihren Heimatorten oder anderen Zufluchtsorten deportiert und kamen ums Leben - bis
auf Inge Nußbaum, Alfred Braunschweiger und Julchen Stuckhardt von Burghaun sowie Joseph und Lilly Strauß
von Hünfeld.
Die systematische Verschleppung vollzug sich im Altkreis Hünfeld im Wesentlichen in drei Wellen:
Deportation am 8. Dezember 1942 nach Riga
Deportation am 31. Mai 1942 in den Distrikt Lublin, wahrscheinlich auch KZ Majdanek und Sobibor
Deportation am 5. September 1942 nach Theresienstadt
Nachdem am 22. Juni 1941 deutsche Wehrmachtsverbände in die Sowjetunion einmarschiert und die
Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen schon in vollem Gange waren, setzten am 19.10.1941 mit der
Deportation von etwa 1100 Juden von Frankfurt a. M. ins Ghetto Lodz die systematischen Verschleppungen
aus dem deutschen Reich ein.
Einige Tage vor ihrer "Verschickung" bekamen die Menschen, die auf der Deportationsliste standen, eine
polizeiliche Benachrichtigung mit genauer Anweisung, was sie mitnehmen durften: "Proviant für zwei Tage, einen
Eßnapf, kein Messer, einen Löffel, zwei Decken, warme Kleidung, ein paar derbe Schuhe, Höchstgewicht 25
Kilo; ein Koffer, auf den man seinen Namen schreiben muß und den man nie mehr öffnen wird.”