Deportation der Daheimgebliebenen

Am 21. Oktober 1939 hatte die Geheime Staatspolizei in Kassel als ”besonders wichtige Aufgabe” die Anfertigung ”kreisweise geordneter Judenlisten" angeordnet und der Hünfelder Landrat war der Forderung am 10. November 1939 auch nachgekommen. Damals umfasste die Liste noch 64 im Kreis Hünfeld lebende jüdische Menschen. Mit diesen Listen hatte man für die Deportation einen schnellen und  unbürokratischen Zugriff auf die betroffenen Menschen. Außer Einzelnen von ihnen, die noch fliehen konnten oder vorher verstarben, wurden sie aus ihren Heimatorten oder anderen Zufluchtsorten deportiert und kamen ums Leben - bis auf  Inge Nußbaum, Alfred Braunschweiger und Julchen Stuckhardt von Burghaun sowie Joseph und Lilly Strauß von Hünfeld.

Die systematische Verschleppung vollzug sich im Altkreis Hünfeld im Wesentlichen in drei Wellen:
Deportation am 8. Dezember 1942 nach Riga
Deportation am 31. Mai 1942 in den Distrikt Lublin, wahrscheinlich auch KZ Majdanek und Sobibor
Deportation am 5. September 1942 nach Theresienstadt

Nachdem am 22. Juni 1941 deutsche Wehrmachtsverbände in die Sowjetunion einmarschiert und die Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen schon in vollem Gange waren, setzten am 19.10.1941 mit der Deportation von etwa 1100 Juden von Frankfurt a. M. ins Ghetto Lodz  die systematischen Verschleppungen aus dem deutschen Reich ein. 
Einige Tage vor ihrer "Verschickung" bekamen die Menschen, die auf der Deportationsliste standen, eine polizeiliche  Benachrichtigung mit genauer Anweisung, was sie mitnehmen durften:  "Proviant für zwei Tage,  einen Eßnapf, kein Messer, einen Löffel, zwei Decken, warme Kleidung,  ein paar derbe Schuhe,  Höchstgewicht 25 Kilo; ein Koffer, auf den man seinen Namen schreiben muß und den man nie mehr öffnen wird.”