"Auswanderung" - Flucht und Vertreibung
Zur Emigration entschloss man sich in der Nazizeit in der Regel nicht freiwillig sondern unter dem Druck der
Verhältnisse. Bis eine “Auswanderung” wirklich vonstatten gehen konnte, vergingen Monate, manchmal Jahre. Es
waren ja so viele bürokratische Forderungen zu erfüllen:
- Zunächst musste man ein Aufnahmeland finden, was mit der Zeit immer schwieriger wurde. Daher durfte man nicht
wählerisch sein. Wollte man sich in Sicherheit bringen, musste man nehmen, was man kriegen konnte, und wenn es der
entlegenste Winkel der Welt war.
- Außerdem benötigte man die Bürgschaft eines oder mehrerer schon länger ansässiger Bürger des Aufnahmelandes,
das sog. Affidavit. Damit sollte gewährleistet sein, dass der Einwanderer versorgt war und nicht dem Gastland zur
Last fiel, bis er seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen konnte. Daher hatten es die älteren Menschen so besonders
schwer, das Affidavid zu bekommen.
- Des Weiteren musste man alle Papiere beisammen haben. Fragebögen und Erklärungen waren auszufüllen, Anträge
zu stellen, verschiedene Urkunden und Bescheinigungen zu beschaffen.
- Sollte Hausrat und Gepäck mitgehen, hatte man einen Antrag auf Genehmigung des Umzugsgutes, welches
genauestens aufzulisten war, zu stellen. Die Verzeichnisse mussten zur Begutachtung und Genehmigung der
Zollfahndungsstelle, der örtlichen Ortspolizeibehörde sowie der Devisenstelle vorgelegt werden. Die Zollfahndung erhob
seit Anfang 1939 auf Neuanschaffungen eine sogenannte Dego-Abgabe, die die volle Höhe des Kaufpreises betragen
konnte.
- Schließlich galt es, Bahn- und Schiffskarten zu kaufen.
Dass oft so viel kostbare Zeit verstrich hing damit zusammen, dass die Nazis die Emigration, die sie ja eigentlich wollten,
zunehmend durch bürokratische Hindernisse und ständig neue und steigende finanzielle Sonderabgaben -“Reichsfluchtsteuer", “Dego-Abgabe”, “Vermögensabgabe” - und weitere Sonderbestimmungen komplizierten. So war
eine Flucht auch immer schwerer zu finanzieren und für die meisten Flüchtlinge ohne Unterstützung durch die jüdischen
Hilfsvereine nicht zu bewerkstelligen. Im Verlauf des tobenden Weltkrieges verschlechterten sich die ohnehin nur
begrenzten Möglichkeiten in ein sicheres Land zu entkommen drastisch. Die Aufnahmeländer hielten sich strikt an
bestimmte Einwanderungsquoten, und auch sie erließen immer neue Bestimmungen oder machten sogar die Grenzen zu.
Die verfolgten Juden saßen in der Falle.
Viele der Daheimgebliebenen hatten gezögert, weil sie glaubten, der Spuk sei bald vorüber, hatten Verschleppung, gar
Ermordung, nicht für möglich gehalten. Außerdem waren die meisten von ihnen bettelarm geworden, und es fehlten die
Bürgen im Ausland, besonders für die Alten. Als ihnen klar wurde, dass auch sie das Schlimmste befürchten mussten, war
es bereits zu spät. Den ständigen Einschränkungen der Fluchtmöglichkeiten folgte am 23. August 1941 der Erlass des
Reichssicherheitshauptamtes, welcher lautete: "Reichsführer SS und der Chef der deutschen Polizei hat angeordnet, dass
die Auswanderung von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern ist." Am 23.10.1941 folgte das offizielle
Auswanderungsverbot. Am 19. Oktober 1941 begann bereits mit dem Transport von Frankfurt a.M. nach Lodz die
systematische Deportation der deutschen Juden in den Osten.