Stadt-Sparkasse zu Homberg an
den Oberfinanzpräsidenten in
Kassel
Betr. Vermögensverfall
ausgewanderter Juden
Das Finanzamt Rotenburg a./F.
fordert mit Schreiben vom 1.7.cr. die
Überweisung des hier geführten
Sparguthabens Nr. 26044 für Hilde
Sara Höflich aus Rengshausen in Höhe
von RM 2354,37 an. Gemäss der
Anweisung des
Reichsfinanzministeriums bitten wir
um umgehende Erklärung, dass es
sich um einen Abschiebungsfall
ausserhalb des Reichsgebietes handelt
und dass der Vermögensverfall
aufgrund der Elften Verordnung zum
Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941
eingetreten ist.