Schulbesuch der jüdischen Bevölkerung
Nathan HÖFLICH hatte 3 Söhne, geboren 1857, 1859 und 1862. Sie wurden ab 1863/64 schulpflichtig.
Schulpflicht bestand in Kurhessen seit 1816/17 für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr sowohl für christliche wie für jüdische Kinder. Die öffentliche christliche Volksschule der Gemeinde
stand den jüdischen Kindern offen. Am christlichen Religionsunterricht brauchten sie nicht teilzunehmen. Den
Synagogengemeinden war es vorbehalten, für einen jüdischen Religionsunterricht zu sorgen. Es stand jedoch den
Juden eines Ortes oder mehrerer benachbarter Orte frei, eine eigene öffentliche und mit geprüften Lehrern
besetzte Schule unter der Aufsicht des Vorsteheramtes sowie des Kreisrates und unter der Leitung der Regierung
einzurichten. Das haben sich allerdings nur größere Synagogengemeinden leisten können. In Rotenburg bestand
eine jüdische Elementarschule mindestens seit den 1820er Jahren, wurde aber 1913 wegen zu geringer
Schülerzahl wieder aufgelöst. In Baumbach seit 1881, war aber 1917 kaum noch lebensfähig. In Beiseförth gab
es seit 1842 eine "eigene Judenschule", für die eine Stube angemietet wurde. In Wirklichkeit besuchten die
jüdischen Kinder die dortige Volksschule, und in der sog. "Judenschule" unterrichtete ein Rabbiner, der aus
Melsungen angereist kam, die Kinder im mosaischen Glauben. Da in Rengshausen und Nenterode nach eigenen
Berechnungen in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts maximal 7 bis 10 israelitische Kinder schulpflichtig waren,
die sich außerdem auf verschiedene Jahrgänge verteilten, kam als Regelschule nur die Volksschule der Gemeinde
Rengshausen in Frage.
In Rengshausen existierte ganz in der Nähe der Kirche eine zweiklassige Volksschule, in der 1860 insgesamt 188
Kinder von zwei Lehrern unterrichtet wurden. Dass unter diesen Kindern sich 7 bis 10 jüdische Kinder befanden,
findet der Schulchronist nicht erwähnenswert. Sicherlich ein Zeichen für die Integration dieser
konfessionsfremden Kinder. Ob diese Kinder nebenbei jüdischen Religionsunterricht erhalten haben, wissen wir
nicht. Wie haben die jüdischen Schulkinder die Situation am Sabbat gelöst, der für gläubige Juden ein Feiertag
ist, an dem nicht gearbeitet werden darf, aber in christlichen Schulen Unterricht abgehalten wurde? Es gibt keine
Meldungen darüber, ob die Israeliten am Samstag/Sabbat vom Unterricht befreit waren, oder dass christliche
Kinder mindestens ihren Ranzen trugen.
Interessanterweise ist in alten Schriftstücken für das Jahr 1822 ein jüdischer Lehrer mit den Namen Seligmann
BENDIX in Rengshausen nachzuweisen.
Sicher ist aber, dass er die 6 Kinder nur im mosaischen Glauben unterrichtete. Er dürfte in anderen jüdischen
Gemeinden als sog. Wanderlehrer die gleiche Aufgabe gehabt haben. In Beiseförth hatte die jüdische Gemeinde
einen Lehrer für eine Zeit von drei Jahren angestellt, der - wie oft - auch als Rabbiner, Vorsänger und Schächter
tätig war. Außer seinem Festgehalt von 20 Reichstalern jährlich erhielt er freie Wohnung, freie Wäsche und freie
Kost bei den Gemeindemitgliedern. Der Lehrerberuf war also meist mit einer Kultusfunktion gekoppelt.
Vorgeschrieben war, dass Lehrer sich durch das Landesrabbinat einer Prüfung unterzogen hatten.
Alte Schule in
Rengshausen
(später umgebaut zu
einer Pension)