"Abwicklung" der
Eigentumsverhältnisse durch die
Nazis
Werfen wir einen Blick auf die
"Abwicklung" der
Eigentumsverhältnisse durch die
Nazis. Die Möglichkeit, über ihr
Eigentum frei zu verfügen, wurde den
Juden seit 1933 von Jahr zu Jahr
mehr genommen. Schon 1938 musste
Geldvermögen über 5000 RM deklariert
werden. Betriebsvermögen, sofern es
die Zerstörungen in der Pogromnacht
überstanden hatte, wurde "arisiert",
d.h. zu sehr niedrigen Preisen
verkauft. Nachdem Nathan HÖFLICH
zwangsweise nach Kassel umsiedeln
musste, wurde sein Reinvermögen,
datiert auf den 10.10.1939, auf
15.015 RM festgestellt, wie eine
Aufstellung der Behörden vom
4.3.1941 ergab. Ob er über diesen
Betrag noch verfügen durfte, ist nicht
bekannt. Zum Zeitpunkt der
Deportation (Juni 1942) wurde mit
bürokratischer Gründlichkeit eine Liste
erstellt, auf der die eingezogenen
Vermögenswerte von 44 deportierten
Juden aufgelistet sind. Darauf
befindet sich Nathan HÖFLICH mit
einem Betrag von RM 1.115,41. "Das
in den Wohnungen zurückbleibende
Vermögen wird nach deren
Abtransport beschlagnahmt," heißt es
lapidar in einer Vfg. der Geheimen
Staatspolizei in Kassel. 50,- RM
durften die Juden an Bargeld auf dem
Transport mitnehmen. Das
zurückbleibende Inventar sollte
namentlich gekennzeichnet und die
Wohnungsschlüssel, versehen mit
einem Namensschild, der zuständigen
Kreispolizeibehörde übergeben
werden, die sie an die zuständigen
Finanzämter weiterleitete. Ordnung
bis zum letzten Atemzug.
Es existiert ein Schreiben der
Stadtsparkasse zu Homberg vom
6.7.1942, das in einer unglaublichen
Unverfrorenheit die damaligen
Rechtsverhältnisse widerspiegelt:
"Weil die Jüdin Hilde Sara HÖFLICH
(man beachte den zwangsweise
aufoktroyierten Vornamen "Sara") aus
Rengshausen nach dem Osten
abgeschoben worden ist, ist ihr
Vermögen in Höhe von 2.354,37 RM
Reichseigentum geworden. Es
handelt sich um einen
Abschiebungsfall ausserhalb des
Reichsgebietes und der
Vermögensverfall ist auf Grund der
Elften Verordnung zum
Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941
eingetreten." Das Finanzamt in
Rotenburg fordert daher die
Überweisung des Betrages.