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Projekt Nathan Höflich
"Abwicklung" der Eigentumsverhältnisse durch die Nazis
Werfen wir einen Blick auf die "Abwicklung" der Eigentumsverhältnisse durch die Nazis. Die Möglichkeit, über ihr Eigentum frei zu verfügen, wurde den Juden seit 1933 von Jahr zu Jahr mehr genommen. Schon 1938 musste Geldvermögen über 5000 RM deklariert werden. Betriebsvermögen, sofern es die Zerstörungen in der Pogromnacht überstanden hatte, wurde "arisiert", d.h. zu sehr niedrigen Preisen verkauft. Nachdem Nathan HÖFLICH zwangsweise nach Kassel umsiedeln musste, wurde sein Reinvermögen, datiert auf den 10.10.1939, auf 15.015 RM festgestellt, wie eine Aufstellung der Behörden vom 4.3.1941 ergab. Ob er über diesen Betrag noch verfügen durfte, ist nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Deportation (Juni 1942) wurde mit bürokratischer Gründlichkeit eine Liste erstellt, auf der die eingezogenen Vermögenswerte von 44 deportierten Juden aufgelistet sind. Darauf befindet sich Nathan HÖFLICH mit einem Betrag von RM 1.115,41. "Das in den Wohnungen zurückbleibende Vermögen  wird nach deren Abtransport beschlagnahmt," heißt es lapidar in einer Vfg. der Geheimen Staatspolizei in Kassel. 50,- RM durften die Juden an Bargeld auf dem Transport mitnehmen. Das zurückbleibende Inventar sollte namentlich gekennzeichnet und die Wohnungsschlüssel, versehen mit einem Namensschild, der zuständigen Kreispolizeibehörde übergeben werden, die sie an die zuständigen Finanzämter weiterleitete. Ordnung bis zum letzten Atemzug.

Es existiert ein Schreiben der Stadtsparkasse zu Homberg vom 6.7.1942, das in einer unglaublichen Unverfrorenheit die damaligen Rechtsverhältnisse widerspiegelt: "Weil die Jüdin Hilde Sara HÖFLICH (man beachte den zwangsweise aufoktroyierten Vornamen "Sara") aus Rengshausen nach dem Osten abgeschoben worden ist, ist ihr Vermögen in Höhe von 2.354,37 RM Reichseigentum  geworden. Es handelt sich um einen Abschiebungsfall ausserhalb des Reichsgebietes und der Vermögensverfall ist auf Grund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 eingetreten." Das Finanzamt in Rotenburg fordert daher die Überweisung des Betrages.



  
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